Die Landschaft Klein Henstedter Heide muss erhalten bleiben!

Der Samtgemeinderat Harpstedt hat am 18.02.2016 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern, um die Klein Henstedter Heide als Sonderbaugebiet für Windkraft auszuweisen. Vorausgegangen ist eine Potenzialflächenanalyse, die nach Meinung der Schutzgemeinschaft die geheim festgelegten Windparkziele mit fragwürdigen Methoden bestätigte, so dass hier künftig 500 ha für Großwindräder über 200 m genutzt werden dürfen. 
Die vielen Einwendungen von Landkreis, Anwohnern, Initiativen und der Schutzgemeinschaft blieben unberücksichtigt bzw. wurden auf nachfolgende Ebenen der Bauplanung verschoben. Selbst die beauftragten Gutachter bestätigten, dass hier eine schützenswerte Natur betroffen wird, insbesondere die vielen Greifvögel, Lerchen und Fledermäuse würden einem extrem hohen Tötungsrisiko durch die Rotoren der Großwindräder ausgesetzt. Entsprechende Hinweise sind auch vom Umweltministerium, dem Landkreis, Vogelschutz- und Umweltvereinigungen gekommen.

Mahnendes Protestbild der Schutzgemeinschaft 2015


Stand 2024 Die Schutzgemeinschaft hat in den vergangenen Jahren ausführliche Berichte, Dokumentationen und Gutachten zur Qualität der Landschaft und zur Artenvielfalt erstellt und u.a. auch an die zuständigen Stellen übermittelt. Besonders detailliert wurde das Rotmilanvorkommen belegt. Dagegen hat der Landkreis darauf bestanden, die Windfarmplanungen zu berücksichtigen. Weder im Landschaftsrahmenplan noch im Entwurf des Regionalraumordnungsprogramms wurde die Zerstörung der Klein Henstedter Heide durch Schutzausweisungen aufgehalten. In dem Bericht "Juwelen der Landschaft" (2024) über den Zustand der erhaltenswerten Moore aus der Nacheiszeit wurden zahlreiche Versäumnisse des Landkreises in den letzten Jahren benannt. Auf der Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft im Sept. 2024 wurden Vermutungen zur Haltung des Landkreises geäußert (siehe auch Kapitel Aktuelles).